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Ummeldung: Eigentümer- oder Mieterwechsel

Bitte beachten Sie, dass die Bezeichnung "Mieter" im Formularverlauf mit der Bezeichnung "Pächter" gleichzusetzen ist.

Hier können Sie uns den Eigentümerwechsel Ihres Grundstücks anzeigen. Damit können wir die Endabrechnung zum Übergabezeitpunkt vornehmen, sowie die neuen Kundendaten- und Zahlungsdaten zukünftig berücksichtigen.

Rechtslage für die Erhebung der Gebühren bilden die Trinkwasser-, Schmutzwasser-, sowie die Fäkalgebührensatzung. Grundsätzlich ist nach §7 dieser Satzung der Grundstückseigentümer gebührenpflichtig. Mehrere Gebührenpflichtige haften gesamtschuldnerisch. Mieter und Pächter sind damit ausgeschlossen und können sich nicht anmelden.
Ausgenommen die Fäkalgebührensatzung, wo neben dem Eigentümer auch Mieter / Pächter gebührenpflichtig sind, solange kein Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage vorhanden ist.

Für den Nachweis des satzungsrechtlichen Gebührenpflichtigen übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Kopie der Seiten des Kaufvertrages mit den Katasterdaten des Grundstückes und den Adressdaten (Verkäufer / Käufer)

  • Kopie des Übergabeprotokoll mit Zählerstand, wenn vorhanden

  • Kopie Pachtvertrag Neuanmeldung (Seite Pachtgrundstück, Seite Adresse Pächter, Unterschriftenseite)

Der Eigentümerwechsel kann durch den neuen oder alten Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person (z.B. Verwalter) erfolgen.

Überprüfung erforderlich

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